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Heimat


STEUERROLLE von 1654
für Schönau und Ohorn, Kreis Luditz

 
  Auf dieser Web-Seite möchte ich als Beispiel einen Teil der Daten aus der Steuerrolle [Berní Rula] von 1654 meines Geburtsortes Schönau aufzeigen, sowie die des 4 km entfernten Ortes Ohorn, aus welchem meine KEIL-Ahnen 1675 nach Schönau kamen.
Enthalten sind obige zwei Listen in der Steuerrolle [Berní Rula] Nr. 23, Folio 143 bzw. 134, der damaligen Verwaltungseinheit Saazer (Groß-)Kreis, unter der Grundherrschaft Gießhübel (Kishybel).

In dieser Steuerrolle sind als Personen nur die eigentlichen Steuerpflichtigen aufgehührt. Das sind in der Regel die Haushaltsvorstände, ohne deren Familienanhang und ohne weitere in deren Haushalt lebende Personen.

Die vorliegenden Auszüge aus der Steuerrolle von 1654 sollen lediglich zum Benutzbarkeits-Vergleich mit den Seelenlisten der beiden obigen Orte dienen. Die von mir hier aus der Steuerrolle von 1654 übernommenen Daten sind daher in folgenden Einzelheiten nicht deckungsgleich mit den Originalen.

Nach dem 30jährigen Krieg wechselten viele Höfe ihren Besitzer. Daher sind auch in den folgenden Listen aus der Steuerrolle von 1654 bereits einige neue Namen gegenüber den Seelenlisten von 1651.
 

Schönau

steuerpflichtig als Bauer:

Caspar    Schneider          halber Hof [1*]
Georg     Eysenkolb          halber Hof [1*]
Georg     Eger               halber Hof [1*]
Michel    Schindler          halber Hof [1*]
Enderl    Müller             halber Hof [1*]
Bartel    Schindler          halber Hof [1*]
Nickel    Mayer              halber Hof [1*]
Martin    Krauß              halber Hof [1*]

steuerpflichtig als Kleinbauer ("Chalupner"):

Hans      Grimb
Georg     Grimb
Michel    Dörr    [2*]
Georg     Dozauer
Macz      Plobner
Georg     Palek
Johannes  Plobner
Michel    Zimmer
Hans      Reümer

(zusätzlich) steuerpflichtig aus weiteren Gründen:

Michel    Zimmer
Hans      Reümer, der Ältere
Georg     Schweigert
Margareta Reümerin
Georg     Körbl
Thoma     Eysenkolb
Ursula    Redlerin
Johann    Pesse        [2*]

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ANMERKUNGEN (von Ewald Keil):

[1*]  Ein "(ganzer) Hof" war ein kompletter Hof mit einem zugehörigen
      Grund von ca. 20 Hektar, ein "halber Hof" (oder "Halbhof") war
      ein kompletter Hof mit einem zugehörigen Grund von ca. 10 ha,
      ein "Viertelhof" war ein kompletter Hof mit einem zugehörigen
      Grund von ca. 5 ha.
      "Ein Hof" wurde früher auch als "eine Hufe" bezeichnet.

      Allerdings scheint die Definition für den Begriff "ganzer Hof"
      örtlich und zeitlich nicht immer gleich gewesen zu sein. Ich
      habe hierzu weitere unterschiedliche Angaben gesehen, z.B.:

      (1) Laut Thomas Weber (VSFF) steht in der Ausgabe 1841 von
              Hoser, "Das Riesengebirge und seine Bewohner",
                     Ausgabe 1841,
          ab Seite 126 folgendes (wobei "Gärtner" in anderen Gegenden
          als "Gärtler" bezeichnet werden):

          "Der Unterschied der Unterthanen beruht in der
          verschiedenen Größe ihrer Ansässigkeit, mit anderen Worten,
          in der Menge der ihrer Bearbeitung überlassenen Gründe
          und der daraus fließenden Steuer und Frohne oder
          Robotschuldigkeit.
          Zu einem großen oder ganzen Bauern werden etwa 74 Strich
          Gründe erfordert, zu einem halben oder kleinen Bauern die
          Hälfte.
          Ein Gärtner besitzt etwa den vierten Theil oder 15 bis 18
          Strich Aecker und Wiesen; der Häusler den achten Theil oder
          höchstens 7 bis 8 Strich Gründe; gewöhnlich aber noch viel
          weniger.
          Im Riesengebirge, wo die Landwirthschaft sich beinahe
          einzig auf die Viehzucht beschränkt, bestehen die Gründe
          des Gärtners und Häuslers fast nur aus Wiesen, und selbst
          das wenige Ackerland des Gärtners wird beinahe durchgehends
          ohne Beihilfe von Zugvieh, mit der Hacke bearbeitet."

          [Da 1 Strich = 0,287732 ha mißt, wäre der Grundbesitz eines
           ganzen Bauern, d.h. ein ganzer Hof, hiermit etwa 21,3 ha.]

      (2) Aus dem "Gedenkbuch der Gemeinde Schönau" (Kreis Luditz),
          Seite 73; Abschnitt "Der Rustikalkataster vom Jahre 1713"

          "Bei der Einschätzung wurde der Grund nicht bloß nach der
          Größe, sondern auch nach der Güte und dem Ertrage gewertet.
          Wie bei der "Rolla vom Jahre 1654" bleibt auch hier das
          Ausmaß der Felder und Wiesen hinter dem tatsächlichen
          Besitzstand um einen hohen Prozentsatz zurück. Ein
          Reinerträgnis von 180 fl behandelte man als "ganze
          Ansässigkeit" und teilte diese in 64 Teile. Darauf bezieht
          sich auch die Bezeichnung als ganzer, halber, viertel und
          achtel Hof."

          [Hier ist die Größe des "ganzen Hofes" nur zweitrangig
           und gar nicht eindeutig festlegbar.]

[2*]  kann ich keiner Person in der Seelenliste zuordnen.
 

Ohorn

steuerpflichtig als Bauer:

Jacob     Weidner            [3*]
Hans      Hein               [3*]
Michel    Keyl               [3*]
Georg     Krauß              [3*]
Hans      Kraus              [3*]
Ursula    Brunnerin          [3*]
Adam      Fried        [2*]  [3*]
Mathes    Schneider          [3*]

steuerpflichtig als Kleinbauer ("Chalupner"):

Georg     Krauß
Mathes    Schuller     [2*]
Andreas   Wolff

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ANMERKUNGEN (von Ewald Keil):
[2*]  kann ich keiner Person in der Seelenliste zuordnen.
[3*]  keine Angabe, ob "viertel", "halber"
      oder "ganzer" Hof.
 
 
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Ewald Keil, ekeil@gmx.de (20011205)
(d-steu)